Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
zum Stichtag 01.01.2018
Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda zum Stichtag 01.01.2018 neue Bodenrichtwerte ermittelt. Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des
Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut
wären.
Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte stehen landesweit flächendeckend online zur Verfügung unter dem Portal BORIS Hessen
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt.
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Die Bodenrichtwerte der einzelnen Ortsteile/Gemarkungen finden Sie hier.